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Zitierfest

MucOrientierungsstufenS · Satzung über die Städtische Schulartunabhängige Orientierungsstufe München-Neuperlach

§ 1 MucOrientierungsstufenS – Errichtung und Ziel der Orientierungsstufe

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 19.05.2006.

(1) Die Landeshauptstadt München hat zu Beginn des Schuljahres 1973/74 eine schulartunabhängige Orientierungsstufe als städtische Schule im Schulgebäude an der Albert-Schweitzer-Straße (jetzt: Quiddestraße) errichtet. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 5 und 6.

(2) Ziel dieser Schule ist eine sichere Begabungsfindung, die es ermöglicht, die Schüler nach Abschluss der Orientierungsstufe in die ihnen gemäße Schulart zu lenken. Dieses Ziel soll durch ein breites Fächerangebot erreicht werden, das dem Lehrer erlaubt, Begabungsrichtungen zu erkennen und individuell zu fördern.

(3) Der Besuch der Orientierungsstufe ist freiwillig.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucOrientierungsstufenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucOrientierungsstufenS? Zitiere den Wortlaut.“

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