Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucOlympiaparkVO · Olympiaparkverordnung der Landeshauptstadt München

§ 8 MucOlympiaparkVO – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2017.

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über die Versammlungsstätten im Olympiapark (Olympiapark-Verordnung) vom 24.11.2016 (MüABl. S. 480) außer Kraft.

[Abbildung/Karte, siehe Quelle]

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 MucOlympiaparkVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 MucOlympiaparkVO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten