(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über die Versammlungsstätten im Olympiapark (Olympiapark-Verordnung) vom 24.11.2016 (MüABl. S. 480) außer Kraft.
[Abbildung/Karte, siehe Quelle]