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Zitierfest

MucOlympiaparkVO · Olympiaparkverordnung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucOlympiaparkVO – Geltungsbereich

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2017.

Die Verordnung gilt für die umfriedeten Versammlungsstätten und Anlagen des Olympiaparks. Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches ergeben sich aus dem Plan im Maßstab

1 : 4.600, ausgefertigt am 07.08.2017, der als Anlage 1 zur Olympiaparkverordnung Bestandteil dieser Verordnung ist.

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