Diese Verordnung tritt am 9. Mai 2016 in Kraft.
[Abbildung/Karte, siehe Quelle]
MucNSGVOSuedlicheFroettmaningerHeideBeschraenkung · Verordnung zur Beschränkung der Erholung in der freien Natur aus Sicherheitsgründen im Naturschutzgebiet „Südliche Fröttmaninger Heide“ in der Landeshauptstadt München und im Landkreis München
Diese Verordnung tritt am 9. Mai 2016 in Kraft.
[Abbildung/Karte, siehe Quelle]
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucNSGVOSuedlicheFroettmaningerHeideBeschraenkung nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 6 MucNSGVOSuedlicheFroettmaningerHeideBeschraenkung? Zitiere den Wortlaut.“