Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucNSGVOPanzerwiese · Verordnung über das Naturschutzgebiet "Panzerwiese und Hartelholz" in der Landeshauptstadt München

§ 7 MucNSGVOPanzerwiese – Ordnungswidrigkeiten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.05.2000.

Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3, Art. 7 Abs. 3 Satz 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu 50.000,-- Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 4 Abs. 1 Satz 4 Nrn. 1 bis 21 oder § 4 Abs. 2 Nrn. 1 bis 10 zuwiderhandelt.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 MucNSGVOPanzerwiese nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 7 MucNSGVOPanzerwiese? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten