(1) Zweck der Festlegung des Naturschutzgebiets "Panzerwiese und Hartelholz" ist es,
- 1. den landesweit bedeutsamen Magerrasen der Panzerwiese als großräumiges Relikt der Münchener Heide und das nördlich angrenzende Hartelholz sowie die Übergangszonen zwischen dem offenen Magerrasen und den Waldflächen zu erhalten,
- 2. die landesweit bedeutsamen Lebensgemeinschaften der Grasheiden, lichten Eichen-Kiefernwälder, wärmeliebenden Waldsäume und Waldlichtungen mit ihren typischen, seltenen oder gefährdeten Pflanzen- und Tierarten in ihrem Lebensraum zu erhalten, zu fördern und zu vernetzen,
- 3. geschlossene Waldteile ihrem Standort entsprechend einer naturbetonten und strukturreichen Waldentwicklung zuzuführen und den Aufbau eines Altholzvorrats und Altbaumbestands zu fördern,
- 4. die durch die Standortfaktoren und die Tier- und Pflanzenwelt bestimmte natürliche Eigenart des Gebiets zu bewahren bzw. durch bestimmte Pflege und Nutzung wiederherzustellen,
- 5. das charakteristische, offene Landschaftsbild der Panzerwiese und die Erlebbarkeit dieses typischen, gewachsenen Landschaftsraums mit seinen Lebensgemeinschaften für die Bevölkerung zu sichern,
- 6. das Verhalten und die Nutzung im Naturschutzgebiet zur Vermeidung von Schäden im Beziehungsgefüge der Lebensgemeinschaften, insbesondere durch Veränderungen im Nährstoffhaushalt und in der Nutzungsintensität, zu ordnen.
(2) Das Naturschutzgebiet "Panzerwiese und Hartelholz" wird auch in seiner Eigenschaft als Natura-2000-Gebiet geschützt. Erhaltungsziele im Sinn des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 92/43 EWG des Rates vom 21.05.1992 (ABl. EG Nr. L 206, S. 7) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) sind:
- 1. Erhaltung der Grasheidenkomplexe mit weitgehend gehölzfreien artenreichen Kalk-Trockenrasen (auch besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen), Lebensraumtyp (LRT) - Code 6210, einschließlich der Waldsäume als Heiderelikte mit ihren charakteristischen Strukturen und Artengemeinschaften. Erhaltung der (mäßig) nährstoffarmen Standorte und der hierfür erforderlichen Pufferstreifen, Schutz vor Eutrophierung und Trittschäden,
- 2. Erhaltung der Eichen-Hainbuchenwälder, LRT-Code 9170, mit ihren charakteristischen Artengemeinschaften, dem Höhlen-, Horst- und Laubbaumanteil sowie einem ausreichenden Alt- und Totholzanteil einschließlich anbrüchiger und absterbender Alteichen,
- 3. Gewährleistung ausreichender Habitatgrößen der für die Lebensraumtypen charakteristischen Artengemeinschaften,
- 4. Erhaltung der Biotopverbundfunktion zwischen Korbinianiholz, Fröttmaninger Heide und Panzerwiese mit Hartelholz sowie den Heideflächen am Oberschleißheimer Flughafen.