(1) Die einmalige Erhebung wird unter Beachtung der Grundsätze der Statistik-Satzung der Landeshauptstadt München durch die von der TU Dresden nach einer europaweiten Ausschreibung nach Vergabeverordnung (VgV) ausgewählten Auftragnehmer*in durchgeführt. Sie*er wird bzw. ist vertraglich verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz zu beachten. Insbesondere wird die*der Auftragnehmer*in dahingehend verpflichtet, die erhobenen Daten in ihrem*seinem Hause unmittelbar nach Abschluss der Erhebung soweit zu anonymisieren, dass ein – wie auch immer – bestehender Personenbezug gänzlich aufgehoben ist.
(2) Als Hilfsmerkmale bei der Durchführung der Erhebung werden das Alter, die Staatsangehörigkeit, das Geschlecht, die Kategorie Haupt-/Nebenwohnsitz, die Namen und die Anschriften der zu Befragenden verwendet.
(3) Eine Auskunftspflicht wird nicht angeordnet.
(4) Die Erhebung erfolgt nach Inkrafttreten der Satzung ab Januar 2023 und dauert ca. ein Jahr.