Es werden Haushalte in München mittels einer repräsentativen Stichprobe aus dem Einwohnermelderegister befragt. Diese wird soweit gefasst, dass eine Nettostichprobengröße von 40.000 verwertbaren Fragebögen erreicht wird.
Die Befragungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorgaben der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.