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Zitierfest

MucMigrationsbeiratswahlO · Wahlordnung für den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München

§ 1 MucMigrationsbeiratswahlO – Wahlgrundsätze

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2026.

(1) Die Mitglieder des Migrationsbeirats werden nach Wahlvorschlägen, die für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt werden, von den nach § 3 wahlberechtigten Personen gewählt.

(2) Die Wahl wird analog einer Gemeinderatswahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucMigrationsbeiratswahlO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucMigrationsbeiratswahlO? Zitiere den Wortlaut.“

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