(1) § 5 a gilt für den in der Amtsperiode 2023-2026 amtierenden Migrationsbeirat.
(2) § 5 ist für den am 22.11.2026 zu wählenden Migrationsbeirat anzuwenden.
MucMigrationsbeiratS · Satzung über den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München
(1) § 5 a gilt für den in der Amtsperiode 2023-2026 amtierenden Migrationsbeirat.
(2) § 5 ist für den am 22.11.2026 zu wählenden Migrationsbeirat anzuwenden.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5b MucMigrationsbeiratS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 5b MucMigrationsbeiratS? Zitiere den Wortlaut.“