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Zitierfest

MucMigrationsbeiratS · Satzung über den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München

§ 5b MucMigrationsbeiratS – Übergangsvorschrift

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.11.2025.

(1) § 5 a gilt für den in der Amtsperiode 2023-2026 amtierenden Migrationsbeirat.

(2) § 5 ist für den am 22.11.2026 zu wählenden Migrationsbeirat anzuwenden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5b MucMigrationsbeiratS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5b MucMigrationsbeiratS? Zitiere den Wortlaut.“

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