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Zitierfest

MucMigrationsbeiratS · Satzung über den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München

§ 11 MucMigrationsbeiratS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.11.2025.

(1) Diese Satzung tritt am 17.03.2023 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung über den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München vom

  • 16. Oktober 1989 (MüABl. S. 402), zuletzt geändert durch Satzung vom 30. Dezember 2021

(MüABl. 2022 S. 18), außer Kraft.

(2) § 5a und § 5b dieser Satzung treten mit Ablauf des 31.03.2027 außer Kraft

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