(1) Der Migrationsbeirat vertritt die Interessen der Münchner Bevölkerung mit Migrationsbezug. Er fördert die Integration.
(2) Er hat die Aufgabe, den ehrenamtlichen Stadtrat und die hauptamtliche Verwaltung der Landeshauptstadt München in allen Fragen, die die Migration und Integration betreffen, durch Anträge, Anfragen, Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu beraten. Er wirkt im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf die kommunalpolitische Willensbildung ein und fördert die gleichberechtigte politische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Partizipation der Bevölkerung mit Migrationsbezug.