Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es,
- 1. eine ökologische Ausgleichs- und Rückzugsfläche mit hoher Strukturvielfalt in ihrer wichtigen Funktion der Biotopverknüpfung zwischen der Angerlohe und der nördlich, östlich und südlich davon befindlichen Biotope zu bewahren,
- 2. die Pufferfunktion zwischen dem Landschaftsschutzgebiet Angerlohe (zukünftigen Naturschutzgebiet Angerlohe) und der angrenzenden Wohnbebauung auf Dauer zu gewährleisten,
- 3. zum Erhalt des Landschaftsbildes in diesem Landschaftsraum beizutragen,
- 4. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum des wertvollen Biotopkomplexes zu bewahren und zu entwickeln.