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Zitierfest

MucLBVOWaldhornstrasse355abc · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteiles "Gehölzbestände und Wildkrautflächen an der Waldhornstraße" in München Untermenzing (Biotop Nr. M-355 a, b, c)

§ 2 MucLBVOWaldhornstrasse355abc – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es,

  • 1. eine ökologische Ausgleichs- und Rückzugsfläche mit hoher Strukturvielfalt in ihrer wichtigen Funktion der Biotopverknüpfung zwischen der Angerlohe und der nördlich, östlich und südlich davon befindlichen Biotope zu bewahren,
  • 2. die Pufferfunktion zwischen dem Landschaftsschutzgebiet Angerlohe (zukünftigen Naturschutzgebiet Angerlohe) und der angrenzenden Wohnbebauung auf Dauer zu gewährleisten,
  • 3. zum Erhalt des Landschaftsbildes in diesem Landschaftsraum beizutragen,
  • 4. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum des wertvollen Biotopkomplexes zu bewahren und zu entwickeln.

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