(1) Der in der Landeshauptstadt München an der Waldhornstraße gelegene Biotop Nr. M-355 a, b, c wird als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung "Gehölzbestand und Wildkrautflächen an der Waldhornstraße".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 0,85 ha und umfasst folgende Flurstücke:
Fl.-Nrn. 502 (t), 503 (t), 504 (t), 504/2 (t) und 420/4, 421 (t), 422 (t), jeweils Gemarkung Untermenzing.
Die Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des geschützten Landschaftsbestandteils ergeben sich aus der Karte im Maßstab 1 : 5000 (Anlage), die Bestandteil dieser Verordnung ist und der Karte im Maßstab 1 : 1000, jeweils ausgefertigt von der Landeshauptstadt München am 20.12.1999, ebenfalls Bestandteil dieser Verordnung.
Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1:1000 und dort jeweils die Innenkante der durchgezogenen Grenzlinie, welche durch aneinander gereihte Punkte verdeutlicht wird.
Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.