Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,
- 1. gefährdeten Tieren und Pflanzen einen wichtigen Lebensraum für Nahrung und Fortpflanzung zu sichern,
- 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
- 3. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern,
- 4. Streuwiesen als Reliktform einer früheren landwirtschaftlichen Kulturform zu erhalten.