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MucLBVOStreuwiesenWeidengebuesche · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Streuwiesen und Weidengebüsche an der Scharinenbachstraße" in München-Langwied (Muc Bio Nr. 46)

§ 1 MucLBVOStreuwiesenWeidengebuesche – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

(1) Die in der Stadt München nördlich von Lochhausen an der Scharinenbachstraße gelegenen Streuwiesen und Weidengebüsche werden als Landschaftsbestandteil geschützt.

Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Streuwiesen und Weidengebüsche an der Scharinenbachstraße".

(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil besteht aus zwei Teilflächen (a und b).

Die Teilfläche a hat eine Größe von 0,4449 ha und umfasst das folgende Flurstück: Fl.-Nr. 2834 (t), Gemarkung Langwied.

Die Teilfläche b hat eine Größe von 2,4638 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 725 (t), 726 (t), 2838 (t), 2841, 2842 (t) und 2848 (t), Gemarkung Langwied.

Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.

(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 17.02.1989, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.

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