Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucLBVOStreuwiesenScharinenbachs · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Streuwiesen östlich des Scharinenbachs" in München-Langwied (Muc Bio Nr. 47)

§ 2 MucLBVOStreuwiesenScharinenbachs – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
  • 3. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern,
  • 4. Streuwiesen als Reliktform einer früheren landwirtschaftlichen Kulturform zu erhalten,
  • 5. gefährdeten Tieren und Pflanzen einen wichtigen Lebensraum für Nahrung und Fortpflanzung zu sichern.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucLBVOStreuwiesenScharinenbachs nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucLBVOStreuwiesenScharinenbachs? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten