(1) Die in der Stadt München östlich des Scharinenbachs gelegenen Streuwiesen werden als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Streuwiesen östlich des Scharinenbachs".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil besteht aus zwei Teilflächen (a und b).
Die Teilfläche a hat eine Größe von 0,3008 ha und umfasst das folgende Flurstück: Fl.-Nr. 2849 (t), Gemarkung Langwied.
Die Teilfläche b hat eine Größe von 1,8894 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 723 (t), 724 (t), 2844 (t) und 2848 (t), Gemarkung Langwied.
Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 12.03.1987, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.