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Zitierfest

MucLBVOSaatkraehenkolonieHasenbergl · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Saatkrähenkolonie Hasenbergl“ in München-Feldmoching / Hasenbergl (Muc Bio Nr. 15)

§ 2 MucLBVOSaatkraehenkolonieHasenbergl – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
  • 3. zur Verbesserung des Stadtklimas im Raum Feldmoching/Hasenbergl beizutragen,
  • 4. eine für den Münchner Norden typische, ursprüngliche, naturnahe Pflanzengesellschaft eines Kalkmagerrasens mit eingestreuten Kiefern und standortgerechten Gehölzgruppen zu erhalten,
  • 5. eine der letzten brütenden Saatkrähenkolonien im Münchner Stadtgebiet zu erhalten.

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