(1) Der in der Stadt München westlich der Stösserstraße gelegene Kalkmagerrasen mit hundertjährigem Kiefernhain wird als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Saatkrähenkolonie Hasenbergl".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 6,8710 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 1348/131 (t), 1348/136 (t), 1349/1 (t), 1349/2 (t), 1350 (t), Gemarkung Feldmoching.
Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Stadt München am 12.03.1987, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.