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Zitierfest

MucLBVORestflaechen · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils “Restflächen der Perlacher Heide“ im Münchner Südosten (Muc Bio Nr. 213)

§ 2 MucLBVORestflaechen – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum insbesondere für seltene und bedrohte Arten zu bewahren,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
  • 3. eine Restfläche des ehemals charakteristischen, weitverbreiteten Steppenheide-Waldes zu erhalten,
  • 4. zur Belebung des Landschaftsbildes im Münchner Südosten beizutragen,
  • 5. eine wertvolle ökologische Ausgleichs- und Rückzugsfläche zu bewahren,
  • 6. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern.

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