Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,
- 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum insbesondere für seltene und bedrohte Arten zu bewahren,
- 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
- 3. eine Restfläche des ehemals charakteristischen, weitverbreiteten Steppenheide-Waldes zu erhalten,
- 4. zur Belebung des Landschaftsbildes im Münchner Südosten beizutragen,
- 5. eine wertvolle ökologische Ausgleichs- und Rückzugsfläche zu bewahren,
- 6. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern.