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Zitierfest

MucLBVOOestlicheKiesgrube · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Östliche Kiesgrube im Moosgrund" im Münchner Nordosten (Muc Bio Nr. 271)

§ 2 MucLBVOOestlicheKiesgrube – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren, insbesondere die Laichgewässer für Amphibien,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
  • 3. eine wichtige ökologische Ausgleichs- und Rückzugsfläche mit hoher Strukturvielfalt inmitten der ausgeräumten Agrarflur zu bewahren,
  • 4. eine Fläche mit hohem Artenpotential zur Wiederbesiedlung zukünftiger Kiesabbauflächen zu erhalten, als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern.

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