Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,
- 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren, insbesondere die Laichgewässer für Amphibien,
- 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
- 3. eine wichtige ökologische Ausgleichs- und Rückzugsfläche mit hoher Strukturvielfalt inmitten der ausgeräumten Agrarflur zu bewahren,
- 4. eine Fläche mit hohem Artenpotential zur Wiederbesiedlung zukünftiger Kiesabbauflächen zu erhalten, als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern.