(1) Die östliche im Münchner Nordosten im Moosgrund gelegene, teilweise verfüllte Kiesgrube wird als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „östliche Kiesgrube im Moosgrund".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 3,0182 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 1000, 1001, 1027, Gemarkung Daglfing.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Stadt München am 12.03.1987, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.