Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucLBVOOestlicheKiesgrube · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Östliche Kiesgrube im Moosgrund" im Münchner Nordosten (Muc Bio Nr. 271)

§ 1 MucLBVOOestlicheKiesgrube – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

(1) Die östliche im Münchner Nordosten im Moosgrund gelegene, teilweise verfüllte Kiesgrube wird als Landschaftsbestandteil geschützt.

Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „östliche Kiesgrube im Moosgrund".

(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 3,0182 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 1000, 1001, 1027, Gemarkung Daglfing.

(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Stadt München am 12.03.1987, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucLBVOOestlicheKiesgrube nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucLBVOOestlicheKiesgrube? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten