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Zitierfest

MucLBVONoerdlicherWeiherweg · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Gehölzbestände und magere Wiesenflächen nördlicher Weiherweg" in München-Moosach (Biotop Nr. M-325)

§ 2 MucLBVONoerdlicherWeiherweg – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren und zu entwickeln,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten und zu fördern,
  • 3. eine wertvolle ökologische Ausgleichs- und Rückzugsfläche ungestört zu bewahren,
  • 4. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern, insbesondere mit dem Kapuzinerhölzl und dem Hartmannshofer Wald, dem Biotop „Hecken und Gehölzbestände am südlichen Weiherweg" (Biotop Nr. M-324) und dem Landschaftsbestandteil „Schwabenbächl östlich der Angerlohe" (Biotop Nr. M-61) sowie mit Restbiotopflächen des Rangierbahnhofes und den Biotopflächen der Landschaftsschutzgebiete Angerlohe und Allacher Lohe.

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