(1) Die in der Landeshauptstadt München nördlich dem Weiherweg gelegenen Gehölzbestände und mageren Wiesenflächen werden als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Gehölzbestände und magere Wiesenflächen nördlicher Weiherweg".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 0,72 ha und umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 1852/4 (t), Gemarkung Moosach.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus der Karte im Maßstab 1 : 5000 (Anlage), die Bestandteil dieser Verordnung ist, und der Karte im Maßstab 1 : 1000, jeweils ausgefertigt von der Landeshauptstadt München am 06.07.1995.
Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000 und dort jeweils die Innenkante der durchgezogenen Grenzlinie, welche durch aneinander gereihte Punkte verdeutlicht wird.
Diese Karte ist bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - niedergelegt.
Sie wird bei der in Satz 3 bezeichneten Behörde archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.