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Zitierfest

MucLBVOMischwaldreste233c · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Teilfläche c der Mischwaldreste in München-Solln" (Biotop Nr. M-233 c)

§ 2 MucLBVOMischwaldreste233c – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
  • 3. eine wertvolle ökologische Ausgleichsfläche zu bewahren,
  • 4. zur Belebung des Stadtbildes im Bereich Solln beizutragen,
  • 5. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander insbesondere von Kleinsäugern, Insekten und Fledermäusen zu sichern.

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