(1) Der in München-Solln zwischen der S-Bahnlinie 7 und der Irmgardstraße gelegene Mischwaldrest wird als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Teilfläche c der Mischwaldreste in München-Solln".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 0,24 ha und umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 348 (t), 348/4 (t), 349 und 350 (t), jeweils Gemarkung Solln.
Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 18.04.1990, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist die Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.