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Zitierfest

MucLBVOMischwald · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Mischwald und Wildgrasflur Am Eulenhorst" in München-Waldtrudering (Muc Bio Nr. 221)

§ 5 MucLBVOMischwald – Befreiung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

(1) Von den Verboten des Bayerischen Naturschutzgesetzes und dieser Verordnung kann nach den Vorschriften des Art. 49 BayNatSchG im Einzelfall Befreiung erteilt werden.

(2) Die Befreiung kann mit Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen, Befristungen) erteilt werden.

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„Was regelt § 5 MucLBVOMischwald? Zitiere den Wortlaut.“

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