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Zitierfest

MucLBVOLaubwaeldchenOdin · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Laubwäldchen an der Odin-und Englschalkinger Straße" im Nordosten der Stadt München (Muc Bio Nr. 157)

§ 2 MucLBVOLaubwaeldchenOdin – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
  • 3. zur Verbesserung des Stadtklimas im Münchner Nordosten beizutragen,
  • 4. zur Bereicherung und Auflockerung des Stadtbildes beizutragen,
  • 5. eine ökologische Ausgleichsfläche für die benachbarten, durch Verkehr und Bebauung intensiv genutzten Bereiche zu erhalten.

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