(1) Die in der Stadt München an der Odin- und Englschalkinger Straße gelegenen Laubwäldchen werden als Landschaftsbestandteil geschützt.
Er erhält die Bezeichnung „Laubwäldchen an der Odin- und Englschalkinger Straße".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil besteht aus drei Teilflächen (a, b und c).
Die Teilfläche a hat eine Größe von 0,5043 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 548 (t), 549/2 (t), 549/4 (t), Gemarkung Daglfing.
Die Teilfläche b hat eine Größe von 0,4927 ha und umfasst das folgende Flurstück: Fl.-Nr. 309 (t), Gemarkung Bogenhausen.
Die Teilfläche c hat eine Größe von 0,5054 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 301 (t), 308 (t), Gemarkung Bogenhausen.
Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 12.03.1987, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.