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Zitierfest

MucLBVOLaubwaeldchen · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Laubwäldchen an der Wolfratshauser Straße" in München-Obersendling/Prinz-Ludwig-Höhe (Muc Bio Nr. 230)

§ 2 MucLBVOLaubwaeldchen – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
  • 3. zur Verbesserung des Stadtklimas im Raum Obersendling/Prinz-Ludwig-Höhe beizutragen,
  • 4. einen naturnahen Waldbestand mit bis zu 200 Jahre alten Rotbuchenüberhältern und typischer Krautschicht zu bewahren,
  • 5. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern.

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