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MucLBVOLaubwaeldchen · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Laubwäldchen an der Wolfratshauser Straße" in München-Obersendling/Prinz-Ludwig-Höhe (Muc Bio Nr. 230)

§ 1 MucLBVOLaubwaeldchen – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

(1) Das in der Stadt München an der Wolfratshauser Straße gegenüber dem Krankenhaus Martha-Maria gelegene Laubwäldchen wird als Landschaftsbestandteil geschützt.

Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Laubwäldchen an der Wolfratshauser Straße".

(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 2,6933 ha und umfasst folgendes Flurstück: Fl.-Nr. 555 (t), Gemarkung Thalkirchen.

Das Grundstück ist zum Teil betroffen und wurde deshalb mit (t) gekennzeichnet.

(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 12.03.1987. Die Karte im Maßstab 1 : 1000 wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich. Sie ist für den Grenzverlauf des geschützten Landschaftsbestandteils maßgeblich.

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