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Zitierfest

MucLBVOLaubmischwald · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Laubmischwald Im Gefilde" in München-Perlach (Muc Bio Nr. 240)

§ 2 MucLBVOLaubmischwald – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt, sowie die hohe Strukturdiversität und den guten Schichtungsaufbau des standortgerechten Bestandes zu erhalten,
  • 3. zur Bereicherung und Auflockerung des Landschaftsbildes und der Verbesserung des Stadtklimas im Raum Waldperlach beizutragen,
  • 4. eine wertvolle ökologische Ausgleichs- und Rückzugsfläche zu bewahren.

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