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Zitierfest

MucLBVOLaubmischwald · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Laubmischwald Im Gefilde" in München-Perlach (Muc Bio Nr. 240)

§ 1 MucLBVOLaubmischwald – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

(1) Der in der Stadt München in Waldperlach zwischen Hamann- und Isengaustraße gelegene Laubmischwald wird als Landschaftsbestandteil geschützt.

Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Laubmischwald Im Gefilde".

(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 2,3096 ha und umfasst folgende Flurstücke: Fl.-Nrn. 2051/2, 2051/3, 2051/5 (t), 2053/3 (t), 2053/4, 2055/22 (t), 2055/23, 2059/12, 2059/14 (t), 2061/11 (t), 2064 (t), 2065/20 (t), Gemarkung Perlach.

Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.

(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000. Die Karte im Maßstab 1 : 1000, ausgefertigt vom Vermessungsamt der Stadt München am 12.03.1987, wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich. Sie ist für den Grenzverlauf des geschützten Landschaftsbestandteils maßgeblich.

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