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Zitierfest

MucLBVOHochacker · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Am Hochacker" in München-Trudering (Biotop Nr. M-218)

§ 2 MucLBVOHochacker – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
  • 3. zur Verbesserung des Stadtklimas im Raum Trudering beizutragen,
  • 4. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern,
  • 5. einen naturnahen Rest eines hier ehemals weit verbreiteten Waldtypes mit sehr altem Eichenbestand und ausgeprägtem Schichtungsaufbau (Baum-, Strauch-, Krautschicht) zu erhalten,
  • 6. die hier noch existierenden kleinflächigen Heiderestflächen mit einer Fülle im Stadtgebiet sehr seltener Arten zu sichern.

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