(1) Der in der Stadt München gelegene naturnahe Rest eines Eichen-Hainbuchenwaldes mit zum Teil 100 Jahre altem Eichenbestand und ausgeprägter Strauch- und Krautschicht sowie die Wildgrasfluren, Gehölzsukzessionsflächen, Waldmantel- und Saumgesellschaften und die Kahlschlagfläche im südlichen Teil des Biotops werden als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Am Hochacker".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil besteht aus zwei Teilflächen, die an der Südostecke des Grundstücks Fl.-Nr. 560/5, Gemarkung Trudering, aneinander stoßen.
Die nördliche Teilfläche hat eine Größe von 2,58 ha und umfasst folgende Flurstücke: Fl.-Nrn. 558 (t), 559 (t), 560/2 und 561/17, Gemarkung Trudering.
Die südliche Teilfläche hat eine Größe von 0,84 ha und umfasst folgende Flurstücke: Fl.-Nrn. 560/1 und 578/1, Gemarkung Trudering.
Grundstücke, die nur zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 20.09.1991, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in die Karte im Maßstab 1 : 1000 und dort jeweils die Innenkante der Grenzlinie. Die Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.