Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucLBVOHeidereste · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Heiderest am Siemenspark" in München-Obersendling (Muc Bio Nr. 229)

§ 2 MucLBVOHeidereste – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
  • 3. eine für die Münchner Schotterebene typische artenreiche Heidefläche mit Eichen-Hainbuchen-Waldrest und Altbaumreihe zu erhalten,
  • 4. durch die Eichen-Buchen-Reihe zur Belebung des Landschaftsbildes in Obersendling/Solln beizutragen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucLBVOHeidereste nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucLBVOHeidereste? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten