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MucLBVOHeidereste · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Heiderest am Siemenspark" in München-Obersendling (Muc Bio Nr. 229)

§ 1 MucLBVOHeidereste – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

(1) Die in der Stadt München südlich des Siemens Sportparks gelegene Heidefläche mit einem Eichen-Hainbuchenwaldrest und einer Eichen-Buchen-Reihe wird als Landschaftsbestandteil geschützt.

Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Heiderest am Siemenspark".

(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 0,9194 ha und umfasst folgende Flurstücke: Fl.-Nrn. 482 (t), 482/2 (t), 502 (t), 513 (t), 513/9 (t), Gemarkung Thalkirchen.

Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.

(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 12.03.1987, geändert am 09.05.1988. Die Karte im Maßstab 1 : 1000 wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich. Sie ist für den Grenzverlauf des geschützten Landschaftsbestandteils maßgeblich.

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