(1) Die in der Stadt München südlich des Siemens Sportparks gelegene Heidefläche mit einem Eichen-Hainbuchenwaldrest und einer Eichen-Buchen-Reihe wird als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Heiderest am Siemenspark".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 0,9194 ha und umfasst folgende Flurstücke: Fl.-Nrn. 482 (t), 482/2 (t), 502 (t), 513 (t), 513/9 (t), Gemarkung Thalkirchen.
Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 12.03.1987, geändert am 09.05.1988. Die Karte im Maßstab 1 : 1000 wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich. Sie ist für den Grenzverlauf des geschützten Landschaftsbestandteils maßgeblich.