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Zitierfest

MucLBVOHeckenTeilflaechen · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz der Teilflächen a, c und d des Landschaftsbestandteils „Hecken an der Lerchenauer Straße" in München-Feldmoching (Muc Bio Nr. 37)

§ 2 MucLBVOHeckenTeilflaechen – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
  • 3. zur Verbesserung des Stadtklimas im Raum Feldmoching beizutragen,
  • 4. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern,
  • 5. zur Bereicherung und Auflockerung des Stadtbildes beizutragen,
  • 6. wertvolle ökologische Ausgleichsflächen zu bewahren.

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