(1) Die in der Stadt München beiderseits der Lerchenauer Straße in der Höhe der Siedlung am Lerchenauer See gelegenen Heckenstrukturen werden als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Hecken an der Lerchenauer Straße".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil besteht aus drei Teilflächen (a, c und d).
Die Teilfläche a hat eine Größe von 0,7976 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 822 (t), 823 (t), 826 (t), 829 (t), 830 (t), 831 (t), 838 (t), 2074 (t), 2074/6 und 2074/19, Gemarkung Feldmoching.
Die Teilfläche c hat eine Größe von 0,0774 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 842 und 2074 (t), Gemarkung Feldmoching.
Die Teilfläche d hat eine Größe von 0,2630 ha und umfasst das folgende Flurstück: Fl.-Nr. 2074 (t), Gemarkung Feldmoching.
Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 14.04.1989, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.