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Zitierfest

MucLBVOHeckenTeilflaeche · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Teilfläche e der Hecken an der Lerchenauer Straße" in München-Feldmoching (Biotop Nr. M-37)

§ 2 MucLBVOHeckenTeilflaeche – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
  • 3. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern,
  • 4. zur Bereicherung und Auflockerung des Stadtbildes beizutragen,
  • 5. wertvolle ökologische Flächen zu bewahren.

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