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MucLBVOHeckenTeilflaeche · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Teilfläche e der Hecken an der Lerchenauer Straße" in München-Feldmoching (Biotop Nr. M-37)

§ 1 MucLBVOHeckenTeilflaeche – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

(1) Die in der Stadt München südlich der Lerchenauer Straße in Höhe der Siedlung am Lerchenauer See gelegene Heckenstruktur wird als Landschaftsbestandteil geschützt.

Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Teilfläche e der Hecken an der Lerchenauer Straße".

(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 0,09 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 1064/237 (t) und 1070/197 (t), Gemarkung Feldmoching.

Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.

(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 03.08.1990, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.

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