(1) Die in der Stadt München südlich der Lerchenauer Straße in Höhe der Siedlung am Lerchenauer See gelegene Heckenstruktur wird als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Teilfläche e der Hecken an der Lerchenauer Straße".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 0,09 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 1064/237 (t) und 1070/197 (t), Gemarkung Feldmoching.
Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 03.08.1990, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.