Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,
- 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
- 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
- 3. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern,
- 4. wertvolle Brut- und Nahrungsbiotope für verschiedene gefährdete Vogelarten zu erhalten,
- 5. Rückzugsgebiete für Igel, Rebhühner und Feldhasen zu bewahren,
- 6. ein interessantes Landschaftsbild mit kleinräumiger Gliederung durch Heckenstrukturen zu sichern.