(1) Die in der Stadt München an Feldrainen und Gräben entlang des Erlbachwiesenweges und Faulwiesenweges sowie an den Gräbenbereichen westlich davon gelegenen Heckenstrukturen und Streuwiesenreste werden als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Hecken und Bäche am Erlbachwiesenweg und Faulwiesenweg".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil besteht aus drei Teilflächen (a, b, c).
Die Teilfläche a hat eine Größe von 0,2813 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 3143 (t), 3144 (t), 3146 (t) und 3147 (t), Gemarkung Langwied.
Die Teilfläche b hat eine Größe von 2,5567 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 3029/5, 3029/15, 3030 (t), 3030/1, 3031 (t), 3031/1 (t), 3032/1, 3033/1, 3034/1 (t), 3035/1 (t), 3036/1 (t), 3037/1 (t), 3038/1 (t), 3051 (t), 3131 (t), 3132 (t), 3135 (t), 3138 (t), 3139 (t), 3140 (t), 3142 (t), 3143 (t), 3147 (t), 3148 (t), 3148/1 (t), 3148/2 (t), 3149 (t) und 3151 (t), Gemarkung Langwied.
Die Teilfläche c hat eine Größe von 0,4295 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 2874 (t), 3020 (t), 3032 (t), 3033 (t), 3034 (t), Gemarkung Langwied.
Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 22.11.1988, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Die Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.