Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,
- 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
- 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu bewahren, sowie die dort lebenden geschützten und bedrohten Arten zu erhalten,
- 3. zur Belebung des Landschaftsbildes im Raum Pasing beizutragen,
- 4. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern,
- 5. eine wertvolle ökologische Ausgleichs- und Rückzugsfläche zu bewahren.