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Zitierfest

MucLBVOHeckeEichenHainbuchenWaeldchen · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Hecke und Eichen-Hainbuchen-Wäldchen an der Maria-Eich-Straße" in München-Pasing (MucBioNr. 177)

§ 2 MucLBVOHeckeEichenHainbuchenWaeldchen – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu bewahren, sowie die dort lebenden geschützten und bedrohten Arten zu erhalten,
  • 3. zur Belebung des Landschaftsbildes im Raum Pasing beizutragen,
  • 4. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern,
  • 5. eine wertvolle ökologische Ausgleichs- und Rückzugsfläche zu bewahren.

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