(1) Die in der Stadt München an der Maria-Eich-Straße gelegene Hecke und das dazu parallel verlaufende Eichen-Hainbuchen-Wäldchen werden als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Hecke und Eichen-Hainbuchen-Wäldchen an der Maria-Eich-Straße".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil besteht aus drei Teilflächen (a, b, c).
Die Teilfläche a hat eine Größe von 0,5644 ha und umfasst das folgende Flurstück: Fl.-Nr. 2090 (t), Gemarkung Pasing.
Die Teilfläche b hat eine Größe von 0,2703 ha und umfasst das folgende Flurstück: Fl.-Nr. 2090 (t), Gemarkung Pasing.
Die Teilfläche c hat eine Größe von 0,2811 ha und umfasst das folgende Flurstück: Fl.-Nr. 2089 (t), Gemarkung Pasing.
Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 30.09.1988 die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.