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MucLBVOHeckeEichenHainbuchenWaeldchen · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Hecke und Eichen-Hainbuchen-Wäldchen an der Maria-Eich-Straße" in München-Pasing (MucBioNr. 177)

§ 1 MucLBVOHeckeEichenHainbuchenWaeldchen – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

(1) Die in der Stadt München an der Maria-Eich-Straße gelegene Hecke und das dazu parallel verlaufende Eichen-Hainbuchen-Wäldchen werden als Landschaftsbestandteil geschützt.

Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Hecke und Eichen-Hainbuchen-Wäldchen an der Maria-Eich-Straße".

(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil besteht aus drei Teilflächen (a, b, c).

Die Teilfläche a hat eine Größe von 0,5644 ha und umfasst das folgende Flurstück: Fl.-Nr. 2090 (t), Gemarkung Pasing.

Die Teilfläche b hat eine Größe von 0,2703 ha und umfasst das folgende Flurstück: Fl.-Nr. 2090 (t), Gemarkung Pasing.

Die Teilfläche c hat eine Größe von 0,2811 ha und umfasst das folgende Flurstück: Fl.-Nr. 2089 (t), Gemarkung Pasing.

Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.

(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 30.09.1988 die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.

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