Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,
- 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum insbesondere die Brut- und Nahrungsstätten für verschiedene nistökologische Vogelgruppen zu sichern sowie weiterhin den Aufbau und Erhalt ganzer Lebensgemeinschaften zu ermöglichen,
- 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
- 3. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern.