Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,
- 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
- 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
- 3. ein Feldgehölz mit Auwaldcharakter inmitten einer ausgeräumten Ackerlandschaft zur Bereicherung und Auflockerung der Landschaftsbildes sowie als ökologische Ausgleichsfläche zu erhalten.