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Zitierfest

MucLBVOFeldgehoelz · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Feldgehölz am Steffelweg" in München-Langwied (Muc Bio Nr. 97)

§ 1 MucLBVOFeldgehoelz – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

(1) Das in der Stadt München am Steffelweg gelegene Feldgehölz wird als Landschaftsbestandteil geschützt.

Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Feldgehölz am Steffelweg".

(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 0,7987ha und umfasst folgendes Flurstück: Fl.-Nr. 181 (t), Gemarkung Langwied.

Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.

(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 12.03.1987. Die Karte im Maßstab 1 : 1000 wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich. Sie ist für den Grenzverlauf des geschützten Landschaftsbestandteils maßgeblich.

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