Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es,
- 1. den Biotop „Fasangarten“ mit seiner gut geschichteten Baum- und Strauchschicht sowie seinem Bestand an Altbäumen und an Bäumen mit Höhlungen und Morschungen als ökologisch wertvolle Rückzugsfläche mit hoher Strukturvielfalt zu erhalten und zu entwickeln,
- 2. den Biotop in seiner Funktion der Biotopvernetzung, insbesondere auch zu der bereits durch Rechtsverordnung vom 04.07.1989 als Landschaftsbestandteil „Fasangarten“ geschützten, südlich angrenzenden Teilfläche des Biotops Nr. M-304, zum geschützten Landschaftsbestandteil „Restlaubwaldbestände am Perlacher Forst“ (Biotop Nrn. M-236 und M-618), zum Biotop Nr. M-290 sowie zum Perlacher Forst zu erhalten,
- 3. zum Erhalt des für die Münchner Schotterebene typischen und in Teilbereichen noch als landschaftlich geschlossener Bereich erkennbaren, artenreichen Eichen-Hainbuchenwaldes beizutragen,
- 4. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten und zu verbessern und den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren und zu entwickeln,
- 5. den Lebensraum sowie Brut- und Nahrungsbiotop für hier vorkommende, seltene oder hochgradig gefährdete Arten wie z. B. altholzbewohnende Insekten (Bockkäfer, Prachtkäfer), Vögel (Grünspecht, Grauschnäpper, Gartenrotschwanz, Feldsperling, Pirol, Waldlaubsänger) und Säugetiere (Fledermäuse, Haselmaus) zu sichern und zu optimieren und
- 6. einen Restmischwaldbestand, der in dieser Komplexität für die Stadt München innerhalb eines geschlossenen Siedlungsbereiches einzigartig ist und zur Belebung des Siedlungsbildes beiträgt, zu bewahren.